Stiften – Spenden

Die Musikstiftung St. Johannis wurde im Jahre 2002 aus der Mitte der Kantorei St. Johannis ins Leben gerufen. Die Kantorei war sozusagen "Anstifterin".

Stiften ist nicht Spenden

Glastür

Während eine Spende immer zeitnah eingesetzt werden muss, wird beim Stiften das übertragene Kapital auf Dauer angelegt. Lediglich die Erträge des Stiftungsgrundstocks werden für die musikalische Förderung eingesetzt. Somit sichern Sie als Stifterin oder Stifter bei der Musikstiftung St. Johannis eine kontinuierliche Förderung weit über die eigene Zeit hinaus.

Unser wesentliches Anliegen ist es, die Mittel für die anspruchsvolle Arbeit der Kantorei und der weiteren instrumentalen Gruppen an der Neustädter Hof-und Stadtkirche St. Johannis zu Hannover sinnvoll einzusetzen und damit eine sichere finanzielle Basis für diese Arbeit zu schaffen.

Die Solidargemeinschaft Kantorei hat sich bereit erklärt, jedes Jahr mindestens € 48,- pro Person in die Stiftung zu geben. Damit ist man Förderer/-in der Musikstiftung und hat das Recht, an der Jahresversammlung (immer am 3.6. eines jeden Jahres in Verbindung mit dem Stiftungsfest) teilzunehmen und mit abzustimmen.

So können Sie uns unterstützen

Es gibt bei uns keine Begrenzung, Sie können mit jedem Betrag bei uns Stifter/in werden!

Wenn Sie ein spezielles Vorhaben direkt fördern wollen, haben Sie auch die Möglichkeit einer laufenden Zuwendung (Spende).

Ausschlaggebend ist Ihre Bezeichnung auf der Überweisung:

Bankverbindung

Kto.Nr. 0619230

BLZ 52060410

IBAN DE39520604100000619230

BIC GENODEF1EK1

EKK Hannover

Zweck Zustiftung oder lfd. Zuwendung

Für beide Formen ist die steuerliche Anerkennung als Stiftungszuwendung gesichert (Bescheid des Finanzamtes Hannover-Nord vom 10. Juni 2016 Förderung von Kunst und Kultur). Eine Zuwendungsbescheinigung wird ab einem Zahlungseingang von € 100,- erteilt. Unterhalb dieses Betrages reicht die Kontobelastung als Spendennachweis beim Finanzamt.